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Die KI-Konvention des Europarats: Ein wegweisender Rahmen für verantwortungsvolle KI-Entwicklung



Im Mai 2024 hat der Europarat den weltweit ersten verbindlichen internationalen Vertrag über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Diese wegweisende Konvention zielt darauf ab, sicherzustellen, dass KI-Systeme die Menschenrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat respektieren. Doch was beinhaltet sie tatsächlich, und welche Herausforderungen stehen bei ihrer Umsetzung bevor?


Die KI-Konvention des Europarats stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung globaler Standards für verantwortungsvolle KI-Entwicklung und -Nutzung dar. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:


  • Anwendungsbereich, der sowohl öffentliche als auch private KI-Aktivitäten abdeckt

  • Grundsätze für Menschenrechte, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nichtdiskriminierung

  • Anforderungen an Risikoabschätzung und -minderung

  • Mechanismen für internationale Zusammenarbeit und Aufsicht


Allerdings steht die Konvention vor Umsetzungsherausforderungen, wie:

  • Unterschiedliche nationale Rechtsrahmen und die Möglichkeit für Unterzeichnerstaaten, eine Erklärung darüber abzugeben, wie sie private KI-Aktivitäten abdecken wollen

  • Technische Schwierigkeiten in Bereichen wie KI-Transparenz und -Sicherheit

  • Einbindung von Nichtmitgliedstaaten, insbesondere China

  • Entwicklung wirksamer Durchsetzungsmechanismen


Obwohl die Konvention einen wichtigen Meilenstein darstellt, wird die Verwirklichung ihrer Ziele in den kommenden Jahren anhaltende Anstrengungen und Zusammenarbeit von Regierungen, Industrie und Zivilgesellschaft erfordern.


Lesen Sie den vollständigen Blogbeitrag mit Abschnitten zum Hintergrund der Konvention, ihren zentralen Inhalten und den Herausforderungen bei der Umsetzung auf der JUSletter-Website (hinter einer Paywall) oder greifen Sie hier auf einen PDF-Text zu.

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